Gemeindliche Jugendpflege im
Landkreis Eichstätt

Die neue Förderrichtlinie von Kinder- und Jugendarbeit im Landkreis Eichstätt eröffnet Gemeinden eine Palette unterschiedlicher Möglichkeiten der Unterstützung (u.a. Projektförderung) von Kinder- und Jugendlichen

Das Ziel der Kommunalen Jugendarbeit ist es, Sie zu beraten und zu unterstützen, sodass ein individuell zugeschnittenes Konzept und eine passende Form der Jugendarbeit für Ihre Gemeinde bereitgestellt werden kann. Eine bedeutende Rolle spielt dabei der Aufbau und Einsatz von Fachkräften der Jugendpflege vor Ort in Gemeinden des Landkreises Eichstätt, deren Stellenwert sich auch in der Förderung von 25% durch den Landkreis wiederspiegelt.

Aufgrund weitgreifender Veränderungen struktureller Rahmenbedingungen – wie zum Beispiel durch den Prozess der Digitalisierung oder der Corona-Pandemie – ist die förderliche Gestaltung guter Lebensbedingungen durch gemeindliche Jugendarbeit ein wesentlicher Aspekt einer progressiven und zukunftsweisenden Ausrichtung auf kommunaler Ebene. GemeindejugendpflegerInnen (Fachkräfte der Sozialpädagogik) unterstützen die Entwicklung einer Gemeinde durch Planung und Koordination im Bereich der Kinder- und Jugendpflege und stehen als Ansprechpartner hinsichtlich jugendspezifischer Fragestellungen und Integration bereit. Somit können frühzeitig Auffälligkeiten bei Jugendproblemen erkannt, analysiert und Präventionsmaßnahmen eingeleitet werden.

Trägern und MitarbeiterInnen der Jugendarbeit stehen die gemeindlichen JugendpflegerInnen beratend zur Seite. Außerdem soll die Vermittlung grundlegender Werte in Form der integrativen Persönlichkeitsbildung (Selbstbestimmung, gesellschaftliche Mitverantwortung und soziales Engagement, Partizipation, Beteiligung, Inklusion und Prävention) strukturell entwickelt und gestaltet werden. Neben politischer Bildung durch das Erweitern und Vertiefen des Demokratieverständnisses, ist hier vor allem auf den partizipativen Charakter der Kooperation und Interaktion von „Jung und Alt“ zu verweisen. Teilhabe und Mitsprache stehen genauso im Vordergrund wie Prinzipen der Förderung und Aktivierung.

Bei Interesse an der gemeindlichen Jugendpflege empfehlen wir ein Baratungsgespräch mit uns. Die Kommunale Jugendarbeit unterstützt Sie vorab bei der Bedarfsermittlung Ihrer Gemeinde und der Antragasstellung. Unter koja@lra-ei.bayern.de oder 08421/70-167 können Sie Kontakt mit uns aufnehmen.

Weitere Aufgaben und Rahmenbedingungen der Tätigkeiten von JugendpflegerInnen in kreisangehörigen Städten, Märkten und Gemeinden Bayerns können dem Arbeitsprofil Gemeindejugendpfleger*innen des BJR zu entnommen werden.