Aktuelle Regeln in der Jugendarbeit!
Hier findet ihr die 16. Bayerische Infektionschutzmaßnahmenverordnung. Sie ist am 22. April in Kraft getreten und gilt bis zum 22. April.
(Stand 04.04.2022)
Jugendarbeit ist wieder ohne Einschränkungen möglich!
Es sind zwar keine Hygienekonzepte mehr vorgeschrieben, sie werden aber weiterhin empfohlen.
Im ÖPNV gilt für Kinder über 6 Jahre Maskenpflicht, ab 16 Jahre sind FFP 2 Masken vorgeschrieben.
Aktuelle Informationen findet ihr auf der Homepage des BJR zum Thema Jugendarbeit unter aktuelle Coronahinweise des BJR.
Folgenden Links helfen euch weiter, wenn ihr Unterstützung benötigt!
Die Nummer gegen Kummer, Hilfe für Kinder, Jugendliche (Tel.: 116 111) und Eltern (Tel.: 0800 1110550)
Ich-bin-alles.de Hilfe und Unterstützung bei Depressionen
Weitere Anlaufstellen in stärkeren Krisen und Notlagen
Natürlich könnt ihr euch immer gerne bei uns persönlich informieren. Schreibt uns eine Mail an martina.asam@lra-ei.bayern.de oder hannah.schmidt@lra-ei.bayern.de. Ihr könnt uns auch gerne anrufen unter 08421/70-167 oder 08421/70-121.


Wenn ihr Angebote mit sportlichen Elementen, Verpflegung oder Übernachtungen plant findet ihr hier zusätzlich Information und Richtlinien:
Bei Rückfragen zur Gestaltung von Schutz- und Hygienekonzepten könnt ihr euch gerne an uns wenden.
Weitere Informationen und Links:
- Informationsseite des BJR zu Jugendarbeit und Corona unter www.bjr.de/corona
- Epidemiologisches Bulletin Robert Koch Institut, aktuelle Zahlen und Fakten
- 13. Bayerische Infektionschutzmaßnahmenverordnung
- Grundlage für die Gestaltung von Jugendarbeit sind weiterhin die landesweit gültigen Verordnungen.
Sie können unter www.stmgp.bayern.de/coronavirus aufgerufen werden.