Umsetzung des Bundeskinderschutzgesetzes in der Jugendarbeit

Das Bundeskinderschutzgesetz, welches deutschlandweit gültig ist, schreibt vor, dass jeder Ehrenamtliche, der (längerfristig) mit Kindern oder Jugendlichen arbeitet, ein erweitertes Führungszeugnis beim Vereinsvorstand oder dem Vorgesetzten vorzulegen hat. Die Kosten, die dem Ehrenamtlichen bei der Beantragung des erweiterten Führungszeugnisses entstehen, muss dieser selbst nicht tragen.

Das „Amt für Familie und Jugend“ wie auch der „Bayerische Jugendring“ haben Leitlinien entwickelt, wie das „Bundeskinderschutzgesetz in der Jugendarbeit“ am besten umgesetzt werden kann.