Ausgezeichnet werden können Jugendverbände, organisierte Jugendgruppen und Projektgruppen in der Jugendarbeit aus dem Landkreis Eichstätt, die ehrenamtlich im Bereich der Jugendarbeit besondere Leistungen erbracht haben. Außerdem werden alle Antragsteller, für deren Projekt ein Zuschuss nach den Jugendförderrichtlinien des Landkreises bewilligt wurde, automatisch in den Bewerberpool aufgenommen. Maßnahmen kommerzieller Anbieter und schulische Projekte können nicht berücksichtigt werden.