Bewerbungen und Vorschläge sind bis 31.03. des Folgejahres, beim Landratsamt Eichstätt – Amt für Jugend und Familie einzureichen. Beizufügen sind eine Beschreibung des Projekts (Inhalt, Ziele, Finanzierung, Beteiligte, Ablauf, Ergebnisse, Dauer) und Materialien zum Projekt (Konzept, Flyer, Plakate, Presseartikel, etc.). Nach Ende der Bewerbungsfrist kann die Abstimmung über den Publikumspreis beginnen.